
Dürfen Vermieter Ersatzschlüssel einbehalten?
Ein Rohrbruch, das Wasser tropft in die untere Wohnung und der Mieter ist in Urlaub, eine andere Mieterin hat sich schon dreimal ausgesperrt – dem Vermieter reicht's. Aus Sicherheitsgründen möchte er ab sofort jeweils einen Schlüssel zu jeder Wohnung einbehalten. Weil er eine ehrliche Haut ist, lässt er sich den Einbehalt des Schlüssels quittieren. Reicht das aus? Detlef Wendt, ivia-Referent und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erklärt in dieser Folge, ob der Einbehalt des Schlüssels erlaubt ist oder ob der Vermieter sogar mit Konsequenzen zu rechnen hat. Und was ist mit dem Betreten der Wohnung?
Was sonst noch bei Wohnungsübergaben...