Überwachungskameras: Schutz oder Straftat?

Shownotes

Einbruch, Vandalismus, Nachbarschaftsstreit – Gründe für das Anbringen von Überwachungskameras gibt es zahlreiche. Doch ist deren Einsatz überhaupt erlaubt? Und wenn ja, wo? Wer darf sie montieren: Eigentümer:innen, Verwalter:innen oder die Mieter:innen? Werden Videos von Überwachungskameras bei Straftaten vor Gericht akzeptiert? Oder bringt sich die oder der Überwachende damit selbst in Teufelsküche? Was sagt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu? Diese und weitere Fragen beantwortet Detlef Wendt, ivia-Referent und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in dieser Podcastfolge. Reinhören lohnt sich!

Warum auch Attrappen keine Alternative sind, erfahren Sie in unserem Event-Video "Diebstahl, Einbruch, Vandalismus – Wann sind Kameras oder Attrappen am und im Mietshaus erlaubt?": https://ivia-akademie.de/produkt/diebstahl-einbruch-vandalismus/

Unsere Hybrid-Veranstaltungen finden Sie auf ivia-akademie.de unter dem Reiter "Digitale Lern-Events".

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