Schönheitsreparaturen: Was gilt aktuell?

Shownotes

Die Mieterin soll bei Auszug ihre Wohnung streichen – so steht es im Mietvertrag. Als sie die Wohnung übergibt, hat sie weder Bohrlöcher zugespachtelt noch gestrichen. Die Klausel in ihrem Vertrag sei ungültig, argumentiert sie. Aber: Stimmt das? Was macht Klauseln unwirksam oder wirksam? Welche Dinge fallen überhaupt unter Schönheitsreparaturen? Und können Vermieter:innen in die Verantwortung genommen werden, wenn Mieter:innen während ihrer Mietzeit streichen möchten? ivia-Referent und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Detlef Wendt klärt auf. Hören Sie diese Podcastfolge und beugen Sie so Konflikten vor.

Sie wünschen mehr Tiefgang? In zwei Wochen sprechen wir im Podcast nochmal über Schönheitsreparaturen. Da schauen wir uns die Kostenaufteilung im Detail an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen unsere "Ganztägige HYBRID-Veranstaltung: Leitfaden für den Umgang mit Schönheitsreparaturen" am 30.08.2022 an. Sichern Sie sich jetzt noch Ihre Präsenz-Teilnahme oder Ihr Überraschungspaket: https://ivia-akademie.de/produkt/leitfaden_umgang_schoenheitsreparaturen/ Die ivia akademie freut sich auf Sie!

Sie haben Fragen, Anregungen oder Themenwünsche für den Podcast? Schreiben Sie uns an: podcast@ivia-akademie.de

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