Schönheitsreparaturen: BGH-Urteil zur Kostenaufteilung

Shownotes

Ein Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung und erkennt diese als vertragsgemäß an. Nach 14 Jahren fordert er vom Vermieter, dass dieser Schönheitsreparaturen vornimmt, da sich der Zustand der Wohnung in dieser Zeit verschlechtert habe. Schließlich muss der Vermieter doch dafür sorgen, dass die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erhalten bleibt, oder? Der Vermieter sieht das anders und der Mieter zieht vor Gericht. Was entscheidet der BGH? Wer ist für die Reparaturen verantwortlich? Wer muss die Kosten tragen? Und was bedeutet das für Sie als Vermieter:in oder Mieter:in?

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