
Abrechnungspflicht beim Verwalterwechsel – die neue Rechtslage
Beim Verwalterwechsel übergibt die vorherige Verwaltung den berühmten „Schuhkarton“ mit Belegen an die neue Verwaltung. Zur finalen Jahresabrechnung ist sie noch nicht gekommen. Das soll nun die neue Verwaltung übernehmen. Oft fehlt auch nicht nur die Vorjahresabrechnung, sondern auch die Abrechnung für weit zurückliegende Zeiträume. Kann sich die vorherige Verwaltung so einfach aus der Verantwortung ziehen? Gibt es dafür eine Sondervergütung? Was gilt bei Übergaben zum Jahreswechsel? Rechtsanwalt Dr. Michael Casser erklärt in dieser Podcastfolge, welche Änderungen sich aus der WEG-Novelle ergeben und auch, was im Bereich der Mietverwaltung gilt.
BGH-Urteile zum Nachlesen:
Urteil vom 26.02.2021, V ZR 290/19
Urteil...