
Verkehrssicherungspflicht: Gewässer und Planschbecken
Stellen Sie sich vor, auf Ihrem Grundstück ist eine Baustelle – mit Bagger, Baumaterial und Löschteich. Damit keine Unfälle passieren, haben Sie die gesamte Baustelle umzäunt. Zunächst geht alles gut. Doch dann kommen Kinder vorbei, die die Baustelle total spannend finden. Ein Kind ist mutig und findet trotz des Zaunes einen Weg aufs Baustellengelände. Es spielt dort ein wenig und plumpst dann plötzlich in den Löschteich. Die Situation ist eh schon total emotionsgeladen und dann fordern Sie die Eltern des Kindes auf, für den Schaden aufzukommen. Zu Recht? Und was ist mit Planschbecken, die Ihre Mieter:innen für die Kinder im...