Abrechnungsspitze und Jahresabrechnung: Was kann seit der WEG-Reform noch angefochten werden?

Shownotes

Seit der WEG-Reform wird nicht mehr über die gesamte Jahresabrechnung Beschluss gefasst, sondern nur noch über die Abrechnungsspitze. Doch was bedeutet das in Bezug auf Anfechtungen? Welche Mängel in den Einzelabrechnungen sind im Zusammenhang mit der Beschlussfassung von § 28 Abs. 2 S. 1 WEG zu den Abrechnungsspitzen noch anfechtbar? Rechtsanwalt für Immobilienrecht Dr. Wolfgang Lang gibt Antwort.

In unserem Feed finden Sie weitere Folgen mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lang – auch zu Abrechnungsspitzen. Zum Beispiel diese Folge: "Beschlüsse zu Abrechnungsspitzen: Worauf müssen Sie unbedingt achten?"

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