Pornodarsteller, langer Name, mehrfach verwitwet – Kuriose Gründe zur Ablehnung von Mietverträgen

Shownotes

Die achtfach verwitwete Chantal-Jaqueline Plumsbeutel-Skiskibowski ist voller Vorfreude. Sie möchte in eine wunderschön begrünte Wohnanlage umziehen und der Eigentümer der Wohnung, die sie mieten möchte, freut sich auch schon auf sie. Doch dann grätscht die Wohnungseigentümergemeinschaft dazwischen: Frau Plumsbeutel-Skiskibowski passe nicht in die Gemeinschaft. Ihr Name und der Witwenstatus seien schuld. Doch wie kann das sein? Was sagen diese über ihr Verhalten aus? Und wieso darf sich die Gemeinschaft überhaupt einmischen? Dazu hat der BGH Stellung bezogen – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Detlef Wendt tut dies in dieser Podcastfolge.

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Sie haben Fragen oder Anregungen zum Podcast? Schreiben Sie uns eine Mail an: podcast@ivia-akademie.de und lassen Sie uns gerne eine Bewertung in Ihrer Podcast-App da. Wir freuen uns!

Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. September 2020: V ZR 300/18

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