Gesetz für faire Verbraucherverträge: Was ändert sich für Verwalter:innen?

Shownotes

Privat sind wir ständig in der Rolle der Verbraucherin oder des Verbrauchers: wenn wir Brötchen kaufen, einen Handyvertrag abschließen oder die Wohnung reinigen lassen. Aber Achtung: Auch beruflich betrifft uns das neue „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Wer zum Beispiel als Verwalter:in tätig ist, bietet eine Dienstleistung für Verbraucher:innen an und muss bei Vertragsabschluss die Regelungen des Verbraucherschutzes beachten. Rechtsanwalt Dr. Michael Casser erklärt in dieser Podcastfolge, was das neue "Gesetz für faire Verbraucherverträge“ für Auswirkungen auf den Verwalteralltag mit sich bringt und was Sie ab dem 1. März 2022 beim Abschluss neuer Verträge beachten müssen.

In einer der kommenden Folgen sprechen wir über die Abrechnungspflichten beim Verwalterwechsel. Wenn Sie noch Themenideen, Anregungen oder Fragen haben, schreiben Sie uns gerne an: podcast@ivia-akademie.de

Wer nachlesen möchte: Abberufung des Verwalters: § 26 Abs. 3 WEG Regelung Vertragslaufzeit: § 309 Nr. 9 BGB (Neufassung zum 01.03.2022) Sonderregelung für Laufzeit der WEG-Verwalterverträge: BGH, Urteil vom 20.06.2002, V ZB 39/01

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