Nachklapp der ATTIKON-Verwalter-Sprechstunde August
Shownotes
In dieser Episode greifen wir offene Fragen aus der letzten Verwaltersprechstunde auf und vertiefen sie praxisorientiert:
In dieser Folge:
- Vollmachten in der WEG: Was gilt, wenn Eigentümer ihre Angelegenheiten dauerhaft durch Angehörige vertreten lassen möchten?
- Vorzeitige Beendigung des Verwaltervertrags: Wann ist eine Kündigung trotz vereinbarter Vertragslaufzeit möglich – und welche Risiken bestehen?
- Stimmrecht bei einer GbR: Wie geht die Verwaltung damit um, wenn sich Gesellschafter uneinig sind und nur einer von ihnen an der Eigentümerversammlung teilnimmt?
- Neuvermietungsprovisionen in der Mietverwaltung: Welche Folgen hat die aktuelle BGH-Entscheidung für bereits gezahlte Vergütungen und mögliche Rückforderungen?
Unsere Experten: Katja Polowy, Moderatorin Prof. Dr. Florian Jacoby, Rechtswissenschaftler, Jurist und Hochschuldozent
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Transkript anzeigen
00:00:01: Diese
00:00:01: Folge wird Ihnen präsentiert von der Artikon-Immobilienwirtschaft,
00:00:05: Ihrem
00:00:05: Experten für Versicherungslösungen in der Immobilienbarmische.
00:00:09: Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenfreie Versicherungsanalyse unter Analyse et artikon.de.
00:00:22: Herzlich willkommen zum Nachklapp der Artikanverwaltersprechtunde mit unseren renommierten Expertinnen und Experten aus der Branche!
00:00:29: Herzlich Willkommen auch an unsere heutige Moderatorin Katja Polovi.
00:00:34: Hallo und schönen guten Tag.
00:00:35: Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhöre!
00:00:39: Herzlich willkommen beim Articon IVIA Podcast heute zusammen mit Professor Dr.
00:00:46: Florian Jakobi,
00:00:48: Universitätsprofessor der Universität Bielefeld.
00:00:52: Hallo Florian ich freue mich dass du uns heute wieder für ein paar Fragen zur Verfügung stehst.
00:00:58: Ja nicht freue mich auch sehr das ich dabei sein kann.
00:01:00: Vielen Dank
00:01:01: Ja, ich denke wir legen auch direkt los.
00:01:05: Wir haben diesmal tatsächlich einen direkten Aufruf gemacht, einen zusätzlichen Aufrufe für die Fragen so dass auch ein paar mehr Fragen eingetrudelt sind bei uns
00:01:17: und
00:01:18: vielleicht schaffen wir es tatsächlich die meisten davon zu beantworten.
00:01:21: da wäre ich sehr happy lieber Florian.
00:01:23: von daher würde ich dich direkt mit der ersten Frage einmal bombardieren
00:01:28: nur zu sehr gerne
00:01:29: und zwar geht es in unserem ersten Fall
00:01:32: um
00:01:33: das Alter.
00:01:34: Jeder von uns wird einmal alt, ob wir wollen oder nicht und in dem Fall ist es wohl so dass ein Ehepaar genau aus diesen Gründen weil es auch gesundheitlich angeschlagen ist nicht mehr in der Lage ist an Eigentümerversammlungen teilzunehmen oder sämtliche Angelegenheiten innerhalb der Gemeinschaft abzuwickeln.
00:01:57: Und die Verwaltung, die hier auf uns zugekommen ist hat nun ein paar Vollmachten erhalten.
00:02:04: Die vermeintlich durch den Sohn formuliert sind und dann durch die Eltern unterschrieben wurden.
00:02:12: In diesen Vollmachten wird natürlich geregelt dass er sozusagen der zukünftige Ansprechpartner und auch Vertreter in allen Angelegenheiten der beiden Wohnungen Ist.
00:02:21: da deine Einschätzung, Florian?
00:02:23: Ja also das ist ja eine Situation wie wir sie eben auch aus dem persönlichen Bereich natürlich abhängig von dem jeweiligen Alter kennen und so kann es gemacht werden.
00:02:34: Also ich habe selbst auch für meine Mutter eine sogar Generalvollmacht vorformuliert und auch das ist eben hinreichend.
00:02:46: wenn da ein Eigentümer sagt Ich bevollmächtige mein wegen meinen Sohn oder sonst jemanden mich in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, dann ist damit eben inkludiert auch die Eigentümerversammlung.
00:03:03: Dann können wir nur fragen, können wir zur Frage bedarf es da eine besonderen Form?
00:03:08: und als Formgebot haben wir eben seit zwei tausend zwanzig die Textform?
00:03:13: Und die Text form ist da wenn man sogar eine eigenhändige Unterschrift haben auf jeden Fall gewahrt.
00:03:20: Und dann ist immer die Frage, ist da irgendwie eine Manukulation?
00:03:24: Nein.
00:03:25: Dafür gibt es doch gar keine Anhaltspunkte!
00:03:27: Das einzige was man sich theoretisch fragen könnte waren die Eltern eigentlich noch in dem Zeitpunkt indem sie das unterschrieben haben überhaupt noch geschäftsfähig?
00:03:37: aber das ist doch keine Frage die Sie sich als Wohnungseigentumsverweiter stellen sollten.
00:03:43: deswegen würde ich einfach sagen wunderbar Sie haben da diese vollmacht und dann nutzen Sie die bitte.
00:03:51: Ein Besuch beim Notar ist da nicht notwendig für die Eigentümer, das würde ich ja auch wirklich sehr teuer
00:03:58: machen.".
00:04:00: Ja!
00:04:01: Und vielleicht ergänzen noch die Frage Florian?
00:04:06: Wenn das Ehepaar würde sowieso die Protokolle der Versammlungen erhalten,
00:04:11: d.h.,
00:04:12: wenn da irgendetwas Passieren würde, was nicht in ihrem Sinne ist.
00:04:16: Wenn sie es ja dann auch mitbekommen?
00:04:18: Ja aber dann wäre das natürlich zu spät.
00:04:19: Dann wär ihr abgestimmt und so... Aber dafür besteht gar kein Anlass.
00:04:24: Also warum da auch so dass Leben sich selbst als Verwaltung so schwierig machen wenn man eine Vollmacht hat.
00:04:34: Denken Sie auch immer daran Es gibt eben diese Dauervollmachten.
00:04:37: Wenn nicht, dann können Sie diese dauervoll macht auch vielleicht zu den Akten nehmen.
00:04:42: Dann muss die auch gar nicht jedes Jahr wieder neu vorgelegt werden, sondern diese dauervoll macht gilt dann eben so lange bis man von dem Eigentümer etwas anderes hört.
00:04:54: Ja wunderbar ganz lieben Dank!
00:04:56: Weil du gerade sagtest das gilt so lange wie?
00:05:00: Ich springe dich einfach mal weiter zur nächsten Frage und zwar haben wir ja ganz häufig Und du wahrscheinlich noch viel häufiger das Thema der Beendigung eines Verwaltervertrages.
00:05:15: Hier hat uns eine Verwaltung gefragt, ob es denn möglich ist einen Verwaltevertrag vorzeitig zu kündigen?
00:05:27: Obwohl dieser Vertrag eigentlich bis zum einund dreißigsten zwölften zwei tausend sieben und zwanzig läuft.
00:05:35: Wir haben dazu keine weiteren Informationen, wir wissen nicht ob es irgendwelche Ärgernisse gibt oder warum auch immer.
00:05:41: Aber die Frage ist hier ganz konkret geht das bzw was müsste man denn beachten damit dass kein rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht?
00:05:51: Ja auch eine ganz interessante ganz allgemeine frage.
00:05:54: also grundsätzlich gibt sie eben zwei Möglichkeiten.
00:05:56: ich kann einen Vertrag auf unbestimmte Zeit schließen Also ein Arbeitsvertrag Beim Wohnraum-Mietvertrag kennen wir das ja auch, dass wir den Vertrag normalerweise auf unbestimmte Zeit schließen und dann kann dieser Vertrag eben ordentlich gekündigt werden mit der gesetzlichen Frist.
00:06:17: Die andere Möglichkeit ist, dass sich ein Vertrag befristet schießt.
00:06:21: Da sagen die Parteien Wir wollen gerade diese Frist!
00:06:24: Und in dem Beispiel zwei jetzt hier bei der Frage eben da wollen wir die Frist bis wahrscheinlich weil der Verweiter so lange bestellt worden ist.
00:06:37: Und dann haben die Parteien eben gesagt, solange soll der Verbreitervertrag gelten?
00:06:43: Und deswegen ist da eine ordentliche, das heißt eine grundlose Kündigung ausgeschlossen.
00:06:49: Man ist bis einund dreißigsten zwölften sieben und zwanzig gebunden es sei denn eben man hat die Möglichkeit eine außerordentliche Kündung auszusprechen weil man beleidigt worden ist oder weil die Verwaltervergütung nicht mehr gezahlt worden ist?
00:07:05: Oder weil sonst irgendwas ganz Schlimmes mit einem passiert ist was es einem eben unzumutbar macht dort weiter Verwalter zu sein.
00:07:16: Das ist die Vertragsschiene, sodass die Antwort da erst mal lautet nein sie kommen dann nicht raus wenn Sie den Vertrag bis einund dreißigsten zwölfen sieben und zwanzig geschlossen haben und keine keinen außerordentlichen Königungsgrund haben.
00:07:33: theoretisch können sie trotzdem niederlegen.
00:07:37: also wir trennen.
00:07:38: Die Anstellung, ob jemand Verwalter ist, trennen wir vom Verweitervertrag.
00:07:44: Das heißt sie können niederlegen aber dann laufen Sie eben Gefahr dass die Wohnungseigentümer Gemeinschaft für die Niederlegung Schadensersatz gelten macht, weil sie sagt wir müssen jetzt uns überhaupt um einen neuen Verwalter kümmern.
00:08:03: Dafür brauchen wir eine Versammlung.
00:08:04: die versammlung bedeutet Aufwand kosten vielleicht für ein Raum und so weiter.
00:08:11: Vielleicht ist der neue Verwalte dann auch teurer?
00:08:14: Dann wäre das auch ne schadensposition.
00:08:16: Das ist also das Problem dass da droht wenn man niederlegt obwohl der verwalter vertrag noch läuft.
00:08:29: Ja, dazu haben wir eben leider nicht gar nicht so viel mehr Information als das was wir hier gestellt haben.
00:08:34: aber ich denke damit ist ja die Frage auch soweit beantwortet, die ja auch immer ganz häufig gestellt wird.
00:08:44: von daher ganz lieben Dank für die Beantwortung dieser Frage.
00:08:51: In unserem nächsten Fall geht das mehr oder weniger um einen Sachverhalt, der heute wahrscheinlich ziemlich häufig vorkommt.
00:09:00: Und zwar um zwei zerstrittene ehemalige Eheleute.
00:09:05: und ich würde Florian Mendeu damit fein, dass würde ich den Fall einfach mal so vorlesen, damit ich nichts vergesse und damit du auch dich vielleicht daran entlangkangeln kannst die Zuhörer alle mitgenommen sind.
00:09:21: Und zwar ist der Fall so, dass zwei zerstrittene ehemalige E-Leute eine GBR besitzen.
00:09:28: Also in einer Wohnung als GBR und die Frau ist üblicherweise der Ansprechpartner der Verwaltung.
00:09:35: Die Frau kam und kommt auch immer zu den Versammlungen.
00:09:39: Der Mann ist im Hintergrund und macht der Ex-Frau auf Schwierigkeiten wenn es um Zadungen geht was allerdings die Verwaltung bislang nicht gestört hat oder die Arbeit nicht beeinträchtigt hat.
00:09:53: Nun
00:09:54: sind allerdings größere Maßnahmen zur Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums geplant, für die derzeit Angebote durch einen Architekt eingeholten werden und in eine außerordentliche Versammlung zur Abstimmung gebracht werden sollen.
00:10:07: Diese Maßnahmen sind beispielsweise die Erneuerung der Zähler-Hauptverteilungen Keller usw.. also Maßnahmen zur Sicherheit und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums.
00:10:19: Ergänzend weiß ich darauf hin, dass sich im Windfall der GBR gegenüber der weiteren Gesellschaft darin klargestellt habe, dass ich einer positiven Stimmabgabe der GPR zu nicht zwingenden notwendigen Maßnahmen nicht zustimmen.
00:10:32: Das war die Aussage innerhalb einer Meere des Ex-Mannes der Frau.
00:10:41: Eine etwaige Zustimmung oder positive Stimmabgabe soll daher nicht als von mir mitgetragen einheitliche Willensbildung der GBR verstanden werden.
00:10:52: Der Ex-Mann, bitte die Verwaltung daher dies bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses zu berücksichtigen?
00:11:00: Die Frage, die hier aufkommt ist die Verwaltschaftung das im Protokoll tatsächlich festhalten muss dass Diese Klärung im Windverhältnis, wie es im Wind Verhältnis der GBR vorlegt oder ob das eben reicht wenn die Verwaltung das nicht festlegt.
00:11:20: Wie ist denn dein Gedanke dazu?
00:11:24: Ja also ein absoluter Klassiker.
00:11:26: wieder bin ich häufig schon darauf angesprochen worden Ehegatten.
00:11:31: wir können uns das erstmal einfach vorstellen ohne diese Gbr.
00:11:35: Ja, wir haben wirklich Ehegatten.
00:11:37: Wir haben dann Mitteigentümer.
00:11:39: und wie ist es bei Mitteigentümern?
00:11:42: Naja, Mitteigentömer können ihre Stimme nur einheitlich ausüben und deswegen müssen Mitteigentürmer – auch wenn sie Ehegetten sind – grundsätzlich beide da sein und dann müssen beide gemeinschaftlich die Stimme abgeben.
00:11:59: Das können wir dadurch abkürzen, dass einer den anderen vertritt!
00:12:07: Das ist also hier die Situation, wenn wir ganz normale Mit-Eigentümer haben.
00:12:13: Aber da können wir uns schon mal merken Wenn nur einer von denen da ist dann sind sie eben nicht vollständig da Dann sind sie gar nicht vertreten und dann können die ihre Stimme gar nicht abgeben.
00:12:30: Ja, also dieses Problem gibt es und das ist das was hier der Mann auch in gewisser Weise verlangt.
00:12:37: Er kann auch nicht durchsetzen dass es einen Nein Stimme gibt sondern die sind einfach nicht da!
00:12:44: Das muss man sich klar machen ja?
00:12:46: Die sind einfach weil sie eben nicht komplett da sind.
00:12:51: Wenn wir uns eben fragen, wir können es ja auch weiterspielen dass der fünf Leute mit Eigentümer sind das wird eben erst fett wenn alle fünf da sind oder wenn eben einer sagt ich bin hier der Vertreter und kann mich in Textform hatten wir eben Vertretungsnachweis durch Textform ausweisen als Vertretern der andere Das ist der Ausgangspunkt.
00:13:18: Hier ist es ja noch komplizierter gemacht worden, hier sind die Eheleute gar nicht als der Mann und die Frau Eigentümer sondern im Grundbuch steht was anderes drin, im Grund Buch steht drinnen das eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtseigentüma ist.
00:13:40: Und dazu haben die Notare viele Erwerber gerade so in den Beginn, in zweitausender Jahren verführt.
00:13:52: Weil man dachte dann kann man das alles leichter auch ummodeln.
00:13:56: Dann kann man da einfach die Gesellschafterstellung außerhalb des Grundbuch übertragen.
00:14:02: Da kann man auf einmal sagen jetzt gehen die Gesellschaftsanteile auf unsere Kinder über und dann ist es viel einfacher Grundstücke zu übertragen, als wenn man dann eben noch mal zum Notar geht und das Grundbuch umschreiben muss.
00:14:22: So ist es gekommen dass wir ganz viele GBRs im Grundbuch haben beginnend in zwei Tausende Eins, wo der Bundesgerichtshof mal gesagt hat dass eben diese gesellschaftbürglichen Rechts selbst ein Rechtsträger ist und deswegen selbst wie einen Mensch oder wie eine GmbH Eigentümer von Grundstücken sein kann.
00:14:53: Allerdings ist das für uns natürlich total doof weil wir gar nicht wissen wer hinter der GBR steht Und deswegen haben, hat der Gesetzgeber jetzt nachgezogen und deswegen gibt es seit Jahrzehntausend vierundzwanzig ein Gesellschaftsregister.
00:15:10: Und diese Situation die Sie hier haben das ist eine Problematik aus dem alten Recht, die es heute gar nicht mehr geben kann dass sie eine GBR haben, die aber gar nicht als Eigentümerin eine Gbr haben für dies aber kein GesellschaftsRegister gibt.
00:15:28: Das ist etwas, was der Gesetzgeber nicht mehr will.
00:15:31: Aber was wir eben hinnehmen müssen normalerweise würden sie jetzt genauso wie bei einer GmbH?
00:15:41: Bei einer GMBH würden Sie fragen wer vertreten die Gmbh, der Geschäftsführer, wer ist denn der Geschäftspführer?
00:15:47: da können wir ins Handelsregister blicken.
00:15:49: oder der Geschäftshörer soll einen Auszug aus dem HandelsRegister mit.
00:15:54: dann wissen sie, wer für die GmbH handeln kann.
00:15:57: Hier müssten Sie jetzt fragen, wer kann denn für die GBR handeln und würden eigentlich sagen, da müssen wir mal ins Gesellschaftsregister das auch bei den Amtsgerichten geführt wird rein gucken?
00:16:08: Und dann wissen wir, wer können jetzt die GBR vertreten?
00:16:12: steht da drin?
00:16:13: Die Ehefrau kann das alleine machen weil sie da die Geschäftsführerin ist.
00:16:19: Dann hätten wir eine klare Aussage.
00:16:22: Hier haben Sie aber keine klare Aussage.
00:16:24: Sie wissen von früher, dass die Dame des Hauses das alleine machen sollte.
00:16:33: jetzt haben sie aber das eindeutige Zeichen des Mannes.
00:16:36: ich bin damit nicht mehr einverstanden.
00:16:38: Ich wiederrufe alle Befugnisse Alleinvertretungsbefugnissen meiner Frau und deswegen können hier für diese GBR, die nicht im Register ist können nur beide Gesellschafter gemeinschaftlich handeln.
00:16:56: Und wenn eben nur die Frau kommt oder nur der Mann kommt, dann ist die GBR nicht vertreten und es ist wieder genauso als ob die Gbr gar nicht da wäre.
00:17:07: Deswegen wäre das richtige Verhalten zu sagen in der Eigentümerversammlung – die GBr ist nicht anwesend und kann deswegen keine Stimme abgeben!
00:17:17: Ja, das ist das Problem und damit hätten sie dann eine Lösung für sich.
00:17:24: Dass Sie sagen die Stimme der GWR zähle ich gar nicht mit.
00:17:28: Damit würden Sie im Endeffekt so ein bisschen in die Richtung des Mannes gehen.
00:17:32: aber bedenken Sie bitte dass es keine Nein-Stimme.
00:17:36: Das ist keine Neinstimme sondern das ist weder ja noch nein.
00:17:40: Das is eben wie einen Nichtanwesener oder einer der sich enthält.
00:17:47: Super, vielen Dank.
00:17:51: Dann würde ich tatsächlich sagen dass wir wenn du dem nichts mehr hinzufügen möchtest hören das wir okay dass wir noch auf ein ganz aktuelles Thema umschwenken zumindest vielleicht nochmal einen nochmal kurz darauf eingehen und zwar kommt hier die Frage von einem Verwalter mit dem BGH-Urteil zusammen vom einundzwanzigsten Mai, dass die Verwaltungen für die Neuvermietung von selbst verwalteten Wohnungen keine Provision verlangen dürfen.
00:18:28: Das gilt auch gegenüber den Vermieter und in dem Fall der uns hier geschildert wird ist es so das die Kunden an den Verwalter herantreten und die gezahlten Provision zurückfordern.
00:18:43: Ist er dann tatsächlich jetzt dazu verpflichtet, diese zurückzuzahlen?
00:18:48: und über welchen Zeitraum sprechen wir hier?
00:18:51: Ja also das Urteil, dass du ansprichst Katja ist der Tiefschlag des Jahres für alle Verwalter.
00:18:59: betrifft Mietverwalter.
00:19:02: Es geht nicht um WG-Verwalter die in ihrer die in ihrer Einheit, wo sie Verwalter sind auch noch Wohnungseigentümer bei der Veräußerung unterstützen.
00:19:16: Darum geht es nicht, WEG-Verwalter Sie nicht erfasst, sondern wir sind bei der Mietverwaltung und auch nicht bei jeder Miet Verwaltung, sondern nur bei der Wohnraummietverwaldung.
00:19:29: Und derjenige, der eben Wohnraum-Mietverwaltung macht.
00:19:33: Der hat normalerweise oder vielfach einen Vertrag in dem er sich eine Grundvergütung und verschiedene Sondervergüter für Erhaltungsmaßnahmen, für Mieterhöhungen oder was auch immer versprechen lässt.
00:19:48: Die meisten Verträge die ich kenne sehen auch eine Vergütung vor, eine Sonder vergütet für die Vermittlung Neuvermittlung der Wohnung.
00:20:02: Und was uns alle sehr überrascht hat und was auch kritikwürdig ist, aber darüber brauchen wir nicht sprechen weil der BGH gesprochen hat, hat der BGH jetzt eben gesagt das geht nicht!
00:20:15: Der Vermieter kann... Entschuldigung, der Verwalter kann auch vom Vermietern keine Vermittlungsprovision oder überhaupt keinen Entgelt für die Bemühungen bei der Vermittlung der Wohnung verlangen.
00:20:35: Und das ist eine Auslegung des Wohn-Vermittlungsgesetzes, dass eigentlich den Mieter schützen soll, die uns alle sehr überrascht hat.
00:20:45: Jetzt haben wir die Entscheidung und jetzt haben wir den Salat.
00:20:52: Verwaltungen haben eben gehofft oder wir haben mit den Verwaltung gehoffen, dass das Verhältnis zwischen dem Vermietenden und dem Verwalter so gut ist.
00:21:06: Dass der Vermieter so zufrieden ist, dass er keine Rückforderung stellt.
00:21:11: aber jetzt hört man eben immer wieder und gerade in Fällen natürlich wo der Vermeter sich vielleicht von dem Verweiter trennt hören wir immer wieder Das jetzt unter Hinweis auf die von dir katazitierte BGH-Anscheidung eben Rückforderungen geltend gemacht werden.
00:21:31: und im Ausgangspunkt muss man sagen, das war genau der Gegenstand der BGH Entscheidung.
00:21:38: Da wollte ein Vermieter von seinem Wohnraummietverwalter, von dem er sich getrennt hatte diese ja in Zuge üblen Scheidung der beiden, wollte er eben Provision zurück.
00:21:57: und der BGH sagt ja die geht's zurück.
00:22:01: Das ist erstmal der Ausgangspunkt.
00:22:02: du hast eine Vergütung ausgezahlt bekommen, die du nicht beanspruchen konntest weil insofern der Vertrag so weiter diese Sondervergütung vorsah hat der Vertraget gegen das Wohnvermittlungsgesetz verstoßen und war deswegen unwirksam.
00:22:23: Und dann sagt, dass Wohnvermittlungsgesetz eben auch kann nach den allgemeinen Vorschriften diese Vergütung zurück verlangt werden?
00:22:34: Das sind natürlich happige Forderungen die jetzt da auf sie zukommen können.
00:22:39: Und die Frage du hat ja du hast es eben schon gefragt wie lange?
00:22:43: ja leider so lange, solange die Rückforderungsansprüche nicht verheert sind und da wir eben eine dreijährige Verheerung zum Jahresende haben wären alle also würde die Verheering nur überhaupt nur greifen können für Sachen, für Zahlungen, die in zwanzig zweiundzwanzig oder früher geleistet worden sind.
00:23:11: Also drei Wäre noch alles rückforderbar in diesem Jahr.
00:23:19: Ja, das klingt sehr aufwendig wenn wir auch diesen langen Zeitraum haben aber es ist unvermeidlich dass muss jetzt einfach sozusagen dann gemacht werden wenn denn die Forderungen kommen.
00:23:34: ja also vielleicht kann man das ein bisschen ein bisschen verhandeln.
00:23:37: Es gibt natürlich Leute, die sagen der Bundesgerichtshof hat da vielleicht die breiten Wirkung seiner Entscheidung gar nicht bemerkt.
00:23:52: Man könnte da eben vielleicht noch mal kämpfen.
00:23:55: Es gibt auch Berufsverbände, die eben sagen wir müssen dagegen angehen, müssen nochmal ein Musterprozess anstrengen.
00:24:05: Da wird man dann sicherlich auch den geeigneten Fall raussuchen, vielleicht kann man damit mit seinem Vermieter nochmal in Vergleichsverhandlungen eintreten.
00:24:17: Aber wir haben ja die Frage gestellt Katja ich weiß nicht aber so versichert ist das ja auch nicht.
00:24:23: Das ist nichts aufgrund einer Pflichtverletzung oder so sondern es ist einfach zu viel gezahlte Vergütung.
00:24:32: Da greift kein gängiges Produkt, das ihr vermagelt oder?
00:24:39: Ja.
00:24:39: Das ist richtig!
00:24:40: In dem Sinne hat ja auch der Verwalter keinen Fehler gemacht, den man ihm jetzt unterstellen könnte oder dem deren Vorsteller ihn unterstellen konnte.
00:24:53: Genau.
00:24:53: Es geht hier nicht um Verantwortlichkeit sondern es geht einfach um zu viel bezahlte Vergütung.
00:24:58: und das ist genau so wie wenn da eine falsche Rechnung stellt, die überhöht ist und da greift ja auch keine Versicherung.
00:25:08: Ich kann nur sagen dass natürlich jetzt von uns nur angeteasert das Problem.
00:25:13: wir hatten auch schon mal bei Evia einen Seminar dazu.
00:25:17: Wir werden ein wenig großen Nachfrage noch ein weiteres Seminar machen bei Evias ziemlich genau in einem Monat am thirteenthinzehnten Um drei zu nur dreißig, also wer da Interesse hat wäre da nochmal die Möglichkeit.
00:25:34: Da könnte man dann auch mit Frage und Antwort sich daran beteiligen.
00:25:40: Da wäre noch mehr zu dieser Problematik aus der Wohnraum-Mietverwaltung für die Provision für die neue Vermietung.
00:25:52: Da hast du jetzt einen sehr guten, schönen Aufruf gestartet Florian.
00:25:56: ich gehe davon aus dass das viele unserer Zuhörerinnen und Zuhörer auch nutzen werden.
00:26:02: also ja Von daher ganz, ganz lieben Dank und ich bin selber mal gespannt wie das Thema weitergeht.
00:26:09: Und möchte mich an dieser Stelle bei dir bedanken für deinen Einsatz heute, für deine Antworten.
00:26:17: Das hat irgendwie immer sehr viel Spaß gemacht und ich freue mich schon aufs nächste Mal!
00:26:23: Ja, vielen Dank.
00:26:23: Mir hat es auch Freude gemacht.
00:26:24: Es waren tolle Fragen!
00:26:25: Dafür
00:26:26: möchten wir Ihnen natürlich auch danken, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.
00:26:31: Machen Sie weiter so.
00:26:32: Erschwiegen Sie uns Fragen.
00:26:34: Wir nehmen sie mit möglicherweise sogar in die nächste Artikont-Verwaltersprechstunde wenn Sie mögen.
00:26:40: schauen Sie auch da mal rein findet immer einmal im Monat statt.
00:26:44: Immer mit einem anderen Experten oder eben in unserem Podcast.
00:26:50: und ja, von daher würde ich jetzt sagen Florian wenn du nichts mehr sagen möchtest würde ich unsere Zuhörerinnen und Zuhöre verabschieden würde auf Wiedersehen sagen und ganz lieben Dank fürs zuhören!
00:27:04: Tschüss!
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