Nachklapp der ATTIKON-Verwalter-Sprechstunde Juni

Shownotes

In dieser Episode greifen wir offene Fragen aus der letzten Verwaltersprechstunde auf und vertiefen sie praxisorientiert:

In dieser Folge:

  • Querulanten in der WEG: Wann sind Grenzen erreicht – und ist ein Eigentumsentzug überhaupt möglich?
  • Stimmrechtsverteilung in der Eigentümergemeinschaft: Können mehrere Stimmen eines Eigentümers nachträglich reduziert werden?
  • Illegale bauliche Zustände: Welche Pflichten hat die Hausverwaltung gegenüber der Baubehörde und wie sollte sie vorgehen?

Unsere Experten: Katja Polowy, Moderatorin Lutz Finkel, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kennen Sie schon unsere kostenfreie ATTIKON-Verwalter-Sprechstunde? Jeden Monat beantworten unsere Expertinnen und Experten, meist Fachanwälte, 90 Minuten lang live Ihre Fragen. Hier im Podcast machen wir dann weiter, damit keine Fragen offen bleiben. Nutzen Sie diese besondere Chance!

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Transkript anzeigen

00:00:01: Diese

00:00:01: Folge wird Ihnen präsentiert von der Artikon-Immobilienwirtschaft, Ihrem Experten für Versicherungslösungen in der Immobilienbarmische.

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00:00:22: Herzlich willkommen zum Nachklapp der Artikanverwaltersprechtunde mit unseren renommierten Expertinnen und Experten aus der Branche!

00:00:29: Herzlich Willkommen auch an unsere heutige Moderatorin Katja Polovi.

00:00:34: Hallo und herzlich willkommen zum Evia-Podcast heute mit Lutz Winkel, Fachanwalt für Niedt & WG Recht.

00:00:42: Hallo Herr Finkel schön dass Sie da sind!

00:00:44: Ja schönen guten Tag Frau Polovie.

00:00:45: freue mich jetzt zu sein.

00:00:47: Ich freue mich wie immer auf unsere Fragen und Ihre Antworten Und würde sagen wir verlieren gar keine Zeit und steigen direkt in die erste Frage ein In der es mal wieder um ein unangenehmes Thema geht.

00:01:03: und zwar gibt es in einer Eigentümergemeinschaft einen Quero Landen, der wohl in der Vergangenheit auch ein paar Verwalter ausgenutzt haben soll.

00:01:13: Und nun hat die Gemeinschaft natürlich das Problem eine neue Verwaltung zu finden

00:01:19: bzw.,

00:01:19: dass ist wohl nicht mehr möglich nachdem man vermutlich jedes Jahr gewechselt hat zahlreiche andere Konflikte mit dem betroffenen Eigentümer.

00:01:32: Und die Frage ist hier an Sie, Herr Winkel?

00:01:35: Ist es denn möglich in so einem Fall das Eigentum zu entziehen?

00:01:42: Ja!

00:01:42: Das ist dem Sachverhalt nach einer... Ein Sachverhalter der gar nicht so selten ist

00:01:47: bzw.,

00:01:48: der insbesondere gar nicht zu selten empfunden wird.

00:01:52: Das will ich einmal vorab stellen, dass selbstverständlich die Einordnung Quero-Land etliche Verwalter ausgenutzt und dergleichen mehr.

00:01:59: das ist immer nur schwierig, in auf eine faktenbasierte Grundlage zu stellen.

00:02:06: Das sind in der Regel Empfindungen und Eindrücke die Eigentümer und oder Verwalte von diesem in Anführungsstrichen Quirulanten also von einem Eigentüm haben.

00:02:16: Und die Frage ist natürlich ob er sich in irgendeiner Art und Weise fehlerhaft oder pflichtwidrig verhalten hat.

00:02:23: denn der Paragraf siebzehn des Wohnungseigentümer Gesetzes, dieses sogenannte Enteignungsverfahren.

00:02:29: Früher hieß das Abmeierungsklage im umgangssprachlichen Gebrauch.

00:02:34: Das ist wirklich das Letzte was man sozusagen machen kann und machen darf.

00:02:39: Da müssen alle anderen Mittel- und Wege eine Einigung oder ein Zufriedenstellen ist miteinander herzustellen gescheitert sein.

00:02:48: also insofern bis dass vom Sachverhalt hier schwer zu sagen, ob das ein solcher Sachverhalt ist oder nicht.

00:02:56: Ich will mal versuchen wo man da die Grenze ziehen kann beziehungsweise eben zu skizzieren wenn sie überschritten ist.

00:03:07: also dem Grunde nach.

00:03:08: es ist ja so dass dieser Eindruck des Pirulanten entsteht in der Regel durch die Ausübung der Rechte die vielleicht nicht immer sachlich eingesetzt werden Ja, als gewissermaßen Instrument oder Steuerungsinstrument um andere Eigentümer und oder den Verwalter anzugehen beziehungsweise die Gemeinschaft einfach in eine bestimmte Richtung zu lenken.

00:03:35: Letztendlich ist es so das Eigenkunftsrecht an einer Sonder- oder Teileigentumseinheit, dass gewährt also dem einzelnen Eigenzimmer auch das Recht beispielsweise aus Rede und Abstimmung in der WEG.

00:03:47: Versammlung Das ist eines der wichtigsten Rechte sagt der Bundesgerichtshof, die sind auch nicht oder nur sehr unter sehr engen Voraussetzungen zu geschneiden.

00:03:58: Deswegen ist es jetzt hier vom Saarverhaltlichen her wirklich sehr schwierig das Einzuordnen.

00:04:03: per Roland was hat er getan?

00:04:05: Was hat er gemacht?

00:04:06: also wenn einer viel redet in der WG-Versammlung oder sich nicht so verhält wie die anderen das gerne hätten wenn ich das mal so formulieren darf.

00:04:15: Dadurch macht er sicherlich nichts falsch und dadurch entsteht sicherlich keine Frichtverletzung, die irgendwie auch immer geartete Konsequenzen nach sich zieht.

00:04:24: Dieses Thema der Versammlung beziehungsweise des Verhaltens einzelner Eigentümer in einer WG-Versammlung hatten wir ja in der Sprechstunde schon einmal kurz angerissen hatte da auf die Geschäftsordnungsbeschlüsse hingewiesen und eben auch nochmal hervorgehoben dass der Versammlungsleiter das steuern kann, indem er den betreffenden Eigentümer ermahnt, abmahnt und ihm dann das Wort entzieht.

00:04:54: Das denke ich ist der richtige Umgang mit potentiellen Quirulanten immer wissend oder berücksichtigen, dass man deren Rechte natürlich auch waren muss nicht über Gebühr beschränken

00:05:08: darf.".

00:05:08: Und insofern hoffe ich oder habe ich persönlich auch als Versammlungsleiter die Erfahrung gemacht, dass über dieses Instrumentarium also der Pferoland auch irgendwann sich beruhigt beziehungsweise ruhig gestellt werden kann.

00:05:24: Das ist der eine Punkt sicherlich in der Versammlung.

00:05:26: Der andere Punkt ist beispielsweise das Ausüben des Anfechtungsrechtes nach Beschlussfassung.

00:05:34: Dazu kann ich nur sagen jeder einzelne Eigentümer hat das Recht Beschlüsse zur Prüfung durch das Gericht zu stellen, wenn das mit einem Mehraufwand für die anderen oder beispielsweise mit der Verzögerung von Erhaltungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahme oder dergleichen verbunden ist.

00:05:49: Dann steht diese Verzirgerungen sicherlich nicht über dem Recht des Einzelnen, das prüfen zu lassen.

00:05:55: Insofern ist auch das für mich schwierig, querulatorisch einzuordnen.

00:06:02: Daneben gibt es dann noch die soll ich sagen überzogene Verlangenen gegenüber dem Verwalter was beispielsweise wiederholte Beleg, Einsichten anbelangt und so weiter.

00:06:12: Da muss man dann im Einzelsteil gucken ob das tatsächlich zu viel des Guten ist?

00:06:16: Und wenn das zu viel Desguten ist Wenn der jetzt sagen wir mal alle zwei Wochen kommt und dieselben Belege einsehen will Dann verwert man ihm das schlicht und einfach und dann lässt sich dieses eben auch auf dem Klagewege klären und insofern würde dann vermutlich das zuständige Gericht auch demjenigen aufzeigen, wo die Grenze ist bzw.

00:06:40: auf welche Art und Weise eben die Eigentümerrechte auszuüben sind und wann es eben zu viel wird beziehungsweise wann das Ganze eben an diesen ferulatorischen Charakteres geht des Gerichts so nicht sagen aber dass wir sich dem dann wahrscheinlich uns schwer entnehmen lassen wenn es eben diesen Charakter der Belästigung in Anführungsstrichen bekommt.

00:07:00: also das sind die Dinge Mit den man oder durch die man mit einem Quirolanden, oder einem quirolatorischen Eigentümer umgehen kann.

00:07:10: Weit weg davon in meinen Augen ist die Frage des Entzugs des Eigentums.

00:07:15: Das ist wirklich das allerletzte Mittel und da müssen erhebliche Pflichtverletzungen insbesondere gegenüber der Wohnungseigentüma Gemeinschaft stattgefunden haben also für viele Und dass es auch durch die Rechtsbeihung bestätigt.

00:07:27: für viele eigentüme Gemeinschersten ist das in dem Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung entsprechend normiert für beispielsweise Hausgehördrückstände.

00:07:35: Denn das ist sicherlich etwas, eine ganz erhebliche Pflicht des Einzelnen eben auch durch seine rechtzeitigen und vollständigen Zahlungen dazu beizutragen die Wohnungseigentümergemeinschaften am Leben zu erhalten, die Liquidität zu sichern.

00:07:51: Da ist das vorgesehen.

00:07:53: ehrlich gesagt es ist trotz einem ein Instrument was Äußerst schwierig in der Umsetzung ist, äußerst langwierig in der Umsetzung ist und selbst für den Fall der Hausgeldrückstände meines Erachtens gar nicht das Maß der Dinge ist.

00:08:08: Denn das dauert zwei bis drei Jahre minimum bevor ich so was umgesetzt habe.

00:08:17: Da kann ich in der Regel wenn ich Haus Geld Rückstände habe sehr viel schneller diese titulieren und dann über eine Zandsicherungshypothek Und das Zwangsversteigerungsverfahren, dass der Ergebnis erzielt.

00:08:28: Dieses Abmeyerungsthema ist derartig anspruchsvoll auch in der Beschlussfassung, die vorausgehen muss und in den Abmahnungen, die Voraus gehen müssen oder in der Abmahnung je nach Verstoß.

00:08:40: Das wird in der Regel nicht erfolgreich sein.

00:08:43: Also ich mache das jetzt fast für mehr als fünfundzwanzig Jahre.

00:08:45: Ich habe es noch nie erlebt, dass dieses Verfahren erfolgreich zur Anwendung gekommen

00:08:50: ist.".

00:08:53: Bleiben wir vielleicht mal bei dem Fall.

00:08:55: Ich meine, Sie haben solche Themen ja tagtäglich?

00:08:58: Was würden sie denn den anderen Eigentümern... Also was könnte man jetzt auch der Verwaltung irgendwie raten

00:09:05: bzw.,

00:09:05: es sieht ja so aus, das hätten sie aktuell keine.

00:09:08: Was würde man dann in anderen Egentümern raten?

00:09:11: Könnte man diesen Eigentüm, der da eben negativ auffällt, könnte man den

00:09:15: ausschließen?

00:09:18: Ganz heikles Thema, ganz dünnes Eis ausschließen und Rechte in Anführungsstrichen wegnehmen ist keine gute Idee.

00:09:28: So ähnlich wie beschrieben.

00:09:29: also man muss dann versuchen denjenigen auf eine Sachebene zu zwingen.

00:09:35: durch diese Steuerungsmaßnahmen die ich erwähnt habe zum Beispiel in der WIG-Versammlung muss man letztendlich mit allen Mitteln versuchen, denjenigen auf eine Sachebene zu zwingen und eine sachliche Auseinandersetzung mit seinen Argumenten durchaus versuchen.

00:09:53: Wenn jetzt alle anderen sich einig sind das ist Quatsch was derjenige erzählt bitte schön aber er darf es trotzdem wenigstens einmal erzählen und wenigstends auch seine Meinung kundtun bzw entsprechende Anträge in der Versammlung stellen.

00:10:06: nochmal die Teilnahme und Stimmrechtsausübungen in den EEG-Versammlung ist eines der höchsten Rechte des Eigentümers.

00:10:14: Die sind nur sehr, sehr bebränzt überhaupt einschränkbar.

00:10:16: und wenn man das macht dann muss man das richtig und schonend machen.

00:10:19: Und deswegen empfehle ich wiederholt an dieser Stelle diesen Dreiklang Ermanung Abmanung und dann erst den Ausschluss.

00:10:28: also das wäre eine Möglichkeit.

00:10:31: Die Frage, wie die Verwalter damit umgehen ist natürlich bei einem praktisch eine ganz andere.

00:10:37: Weil die Verwalter reden ja miteinander in derselben Stadt und kennen sich möglicherweise und demzufolge wird vor manch einer Wohnungseigentümergemeinschaft durchaus gewarnt.

00:10:47: Das habe ich also auch schon erlebt.

00:10:49: aber das ist nun mal eine Geschichte, die kann passieren.

00:10:54: Da muss man dann halt als Eigentüma im Zweifel etwas tiefer in die Tasche greifen, dass Verwalte entgelt erhöhen und irgendwann wird eine Schwelle erreicht sein, wo sich wieder ein Verwalter erfindet.

00:11:04: Also da wäre ich... das sind ja schließlich als Kaufleute oder jedenfalls in der Regel.

00:11:09: Da wäre ich relativ beruhigt.

00:11:13: Dann ne Kausalitätskette zu ziehen zur Frage Ja jetzt müssen wir hier mehr bezahlen weil du deine Rechte ausübst ist natürlich auch schwierig.

00:11:22: Das ist in dem Sinne dann nicht möglich beziehungsweise es ist kein Schaden möglich.

00:11:29: Letztendlich muss man bedauerlicherweise sagen, an der Stelle ist das eher eine Ausprägung dessen.

00:11:34: Dass man aufgerei und verderb aneinander kettet is in so einer Wohnungseigentümergemeinschaft und wem das zu viel wird beziehungsweise wer das nicht möchte, der muss sich ein eigenes Häuschen zulegen oder zur Mieter wohnen.

00:11:45: da gibt es diese Probleme.

00:11:49: ja wir haben tatsächlich auch die Fahre gemacht dass es hier schon Verwaltungen gibt die sich auf genau diese Gemeinschaften spezialisieren.

00:11:59: Wer mal ein Geschäftsmodell.

00:12:00: Irgendwann mal drüber nachdenken, klar!

00:12:03: Nimm dem Psychologen mit rein keinen Juristen kein Kaufmann dann ist das sicherlich eine denkbare Variante wobei ich der festen Überzeugung bin diese ganzen intern oder Binnenstreitigkeiten die haben meistens irgendwie einen ganz menschlichen Bezog einer ganz menschenlichen Hintergrund irgendwelche persönlichen Animositäten Enttäuschungen oder dergleichen mehr.

00:12:23: und wenn das gelingt mithilfe eines Jetzt haben wir mal Küchenpsychologen, dem zu begegnen.

00:12:31: Warum nicht?

00:12:31: Dann ist das vielleicht tatsächlich eine Erfolgsgeschichte bzw kann einer der betreffenden Gemeinschaft wäre es zu wünschen.

00:12:41: Drücken wir die Daumen und ich würde vorschlagen wir gehen weiter zu unserer nächsten Frage.

00:12:47: ja

00:12:49: und zum Thema der Stimmreduzierung.

00:12:51: in dem besonderen Fall hat ein Gewerbeteileigentümer Fünfhundert Quadratmeter in einem Vierzig-Einheiten-Komplex von gut zwei Tausend Zweihundert Quadratmetern.

00:13:02: Also etwas weniger als ein Viertel der Gesamtfläche und es stehen Ihnen fünf Stimmen bei Abstimmungen zu, normalerweise alle anderen vierzig Wohneinheiten haben hier eine Stimme unabhängig von der Quadratmetergröße der Wohnungen.

00:13:16: Nun möchte man aber gerne vonseiten eines einzelnen Miteigentümers die fünf Stimmen reduzieren.

00:13:24: ist das einfach so möglich oder wie geht man da am besten mit um?

00:13:29: Also vom Sachverhalt her durchaus ungewöhnlich diese Stimmrechtsverteilung, um es vorweg zu nehmen.

00:13:38: Diese Art der Stimmrechtverteilungen wenn die so festgelegt ist wie jetzt hier von ihnen beschrieben lässt sich nicht so ohne Walters ändern und auch bestimmt nicht durch einen einzelnen Eigentümer.

00:13:51: Ich will mal bei der gesetzlichen Motivation anfangen.

00:13:54: Nach dem Gesetz ist es so, dass jeder Eigentümer, also jeder Kopf eine Stimme hat – preierer, fünfe, zwanzig Absatz zwei WEG.

00:14:02: das ist das sogenannte Kopfprinzip und das gilt nach dem Gesetz.

00:14:05: danach ist es auch letztendlich egal wie viele Sondereigentums oder Teileigentumseinheiten ich zur Eigentum halte.

00:14:13: jetzt bleibt dabei ich habe einen Kopf von dem zufolge einer Stimme und alle anderen genauso.

00:14:18: ob die jetzt eine Garage haben ne Wohnung Das ist die gesetzliche Motivation.

00:14:23: Das wird natürlich mit unter den insbesondere wirtschaftlichen Ausprägungen der Entscheidung, die man mit diesem Stimmrecht treffen kann nicht gerecht.

00:14:33: Weswegen die meisten Teilungserklärung heutzutage davon abfeichen?

00:14:37: Die Ausnahme sind eigentlich fast nur Wohnanlagen in denen fast ausschließlich gleich große Wohnungen sind.

00:14:44: Da wird es manchmal bei dem gesetzlichen Kopfprinzip belassen.

00:14:50: Ansonsten haben sie fast immer eine Abweichung dahingehend, das vereinbart wird.

00:14:54: Jede Wohnung oder jede Einheit hat eine Stimme oder man stimmt nach Miteigentumsanteilen ab.

00:14:59: Das sind so Motivationen die eben auch der wirtschaftlichen Bedeutung die Entscheidungsbildung letztlich nach sich zieht gerecht zu werden versuchen.

00:15:10: Man kann dass Gesetz die gesetzliche Motivations Eine Stimme pro Kopf kann man ändern.

00:15:15: das ist durch Vereinbarungen möglich.

00:15:17: In der Regel werden dann diese Art der Abstimmung oder der Stimmrechtsausübung in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung geregelt und da steht dann drin Abstimmung nach Mitteinkunftsanteilen, Abstimmung auf Orchekten.

00:15:30: Oder wie hier offensichtlich Abstimmung, keine Ahnung.

00:15:34: Gewerbeeinheit, fünfhundert Quadratmeter mit Schimpfflächen und Gewerbeeinheiten oder Wohneinheiten vierzig an der Zahl mit jeweils einer Stimme.

00:15:46: Das ist eine durchaus ungewöhnliche Konstellation, aber die ist denkbar.

00:15:54: Die ist auch soweit sachgerecht weil der die Gewerbeeinheit ja durchaus größer ist und sicherlich auch mehr Miteigentumsanteile hat vielleicht mehr Kosten zu verursachen.

00:16:04: Man weiß es nicht.

00:16:05: insofern ist es durchaus gerecht oder zumindest mal nicht unwillig wenn diese Einheit mehrere Stimmen gegeben werden.

00:16:13: das geht wie gesagt nur eine Vereinbarung, in der Regel notariell durch Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung und auch einzig und allein auf diese Art und Weise kann man davon abweichen.

00:16:27: In welche Richtung?

00:16:28: Auch immer!

00:16:28: Man kann das ersatzlos aufheben dann geht aus Kopfprinzip, man kann das verteilen auf zehn zu jeweils ein halb meinetwegen oder man kann es verteilen zum Miteigentumsanteiln oder letztlich auf jeden anderen mehr-oder minder sachberechten.

00:16:42: Schlüssel voraussetzung ist immer dass alle eingetragenen Wohnungseigentümer, Wohnungs- und Gewerbeeigentüme damit einverstanden sind.

00:16:52: Und dies durch ihre Unterschrift unter diese Vereinbarung beurkunden bzw.

00:16:58: bekunden.

00:16:58: und im zweiten Schritt ist eine solche Vereinbarungen in der Regel auch beurkonnungspflichtig, damit sie eben auch ins Grundbuch eingetragen werden kann.

00:17:08: Das heißt letztlich der Eigentüma, der hier die Sorge hat eine Stimmrechtseinschränkung zu erfahren, muss ich da keine Sorgen machen.

00:17:18: Wenn das so vereinbart ist, dann bleibt es auch

00:17:21: dabei.".

00:17:23: Okay, dann wäre das wahrscheinlich ein Thema für die nächste Heitentümerversammlung vielleicht oder dass man da mal drüber spricht und...

00:17:29: Ja, man kann darüber sprechen bis zum jüngsten Tage noch und nöcher aber ändern jetzt sich dadurch nichts.

00:17:35: Also das ist ne Vereinbarung, die in der Regel notariell beurkundet und ins Grund wo eingetragen und nur auf diese Art und Weise also durch erneute Einige Vereinbarungen.

00:17:46: ja alle sind der Überzeugung wir machen es jetzt anders nämlich so.

00:17:50: Und dann entsprechend den Notteil, Beobindung und Eintrag in das Grundbuch.

00:17:54: erst dann kann man davon sprechen dass das anders zu handhaben ist vorher nicht.

00:18:01: Ja sehr gut!

00:18:02: Das ist doch aber eigentlich eine positive Antwort.

00:18:05: Für den Betreffenden schon für denjenigen der das gerne ändern möchte aus Regen und auch immer wird sich das vielleicht anders gestalten.

00:18:12: Gut, Augen auf und das Wohnungsgrundbuch neben Stalungserklärung angucken.

00:18:17: Wenn man sich da irgendwo als Eigentümer engagieren möchte sind ja alles Sachen die man vorher prüfen kann.

00:18:23: Machen die wenigsten aber es geht.

00:18:25: Das wäre möglich.

00:18:27: Absolut!

00:18:28: Es ist sogar sehr empfehlenswert in meinen Daten.

00:18:31: Super dann bleibt uns zum Schluss noch eine Frage?

00:18:38: finde ich persönlich auch ganz interessant.

00:18:41: und zwar schildert uns eine Hausverwalterin, dass sie Kenntnis bekommen hat über eine illegale nicht der Baugenehmigung ansprechenden Zustand.

00:18:52: Und Sie fragt jetzt ob sie verpflichtet ist das an die Baubehörde zu melden?

00:18:59: Also eine automatische Verpflichtung würde ich nicht sehen, die kann ich nicht erkennen.

00:19:06: aber Es empfiehlt sich natürlich, eine Weisung einzuholen.

00:19:12: Das letzten Endes ist es so.

00:19:14: wenn ich also je nachdem um was es geht aber das was wir alle kennen ist das Problem oder Probleme mit dem zweiten Rettungsweg für den Brandfall.

00:19:25: Das ist relativ plakativ und bekannt.

00:19:28: dieses Thema das kommt also regelmäßig vor und das ist auch meines Erachtens richtig so.

00:19:33: Wenn's da Schwierigkeiten gibt, dann hängen natürlich erhebliche oder können erhebtliche Konsequenzen für Leib und Leben der Bewohner des Objektes daranhängen.

00:19:42: Und insofern kann es auch relativ schnell zu Konsekvenzen Ordnungsverfügung nämlich der Bauaufsichtsbehörde kommen.

00:19:54: das geht bis hin zur Nutzungsuntersagungsverführung die innerhalb von vierzehn Tagen oder auch sofort umsetzbar sind.

00:20:02: Und das sind natürlich Konsequenzen, die möchte keiner,

00:20:04: d.h.,

00:20:04: die möchte man vermeiden.

00:20:06: und letztlich sollte das zumindest auch das Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft sein.

00:20:11: oder man darf nicht vergessen an dieser Stelle, der Verwalter ist ja nicht sozusagen zum Selbstzweck an der Stelle unterwegs sondern er ist unterwegs und beteiligt als Organe der Wohnung-Eigentümernmeinschaft und seine Pflichten regelt das Gesetz oder seinen Verwaltungsvertrag und wenn dazu nichts drinsteht zu dieser Konstellation dann muss er sich eine Weisung holen.

00:20:32: Weil eben auch Gefahr läuft.

00:20:34: ansonsten, diese Dinge wenn ihr jetzt einfach zum Bauaufsicht geht und das anzeigt hier gibt es keinen zweiten Rettungsweg dass Gebäude ist formell illegal dann riskiert natürlich diese genannten Ordnungsmaßnahmen mit entsprechender wirtschaftlicher Konsequenz für die Eigentümer nämlich seine Kunden.

00:20:51: das heißt also möglicherweise wäre es richtig das anzuzeigen aber Er hat keine Verpflichtung meines Erachtens das zu tun, sondern richtig wäre an der Stelle diese Thematik aufzubereiten und in einer Eigentümerversammlung zu thematisieren.

00:21:09: Und dann auf eine dementsprechende Beschlussfassung hinzuwirken, wonach er das dem Bauamt mitteilt und dementsprechend noch viel sichtiger diesen Zustand beseitigt.

00:21:23: In der Regel sind dann Nachtragsbaugenehmigungen ja zu beantragen, dass man versucht die zu erhalten und die Situation mit einem überschaubaren Aufwand zu legalisieren mithilfe eines Architekten und entsprechend der Umbaumaßnahmen.

00:21:38: Das müsste an sich der Fokus sein den der Verwalter an dieser Stelle haben sollte.

00:21:46: letztendlich ist es so das jeder einzelne Eigentümer einen Anspruch hat auf ordnungsgemäße Verwaltung.

00:21:53: Das hatten wir ja schon verschiebentlich auch thematisiert in der letzten Sprechstunde.

00:21:58: Und dazu gehört natürlich auch, dass das Gebäude und die Wohnungen oder auch Werbeeinheiten entsprechend ihrer Zweckbestimmung, die sich aus der Teilungserklärung ergibt, aufsichtsrechtlich genehmigt sind.

00:22:13: also wenn ich eine Einheit habe und da steht Wohnung in der Teilungserklärung dann muss auch dafür gesorgt werden durch bauliche Ertüchtigungen oder Veränderungen möglicherweise dafür gesorgt werden, dass diese Einheit als Wohnungsbau auf sich zurechtlich nutzbar ist.

00:22:31: Es nützt ja nicht wenn da steht das ist eine Wohnung und die soll nur zu Wohnzwänden liegen, zu nichts anderem.

00:22:38: Das Ganze ist aber bausichtsrechtlich unzulässig oder schlicht noch unzulesig.

00:22:43: Das ist also der Anspruch eines jeden Eigentümers eine baurechtliche Legalität herzustellen Und insofern wäre das auch der Fokus, den der Verwalter haben sollte an dieser Stelle nämlich die Sache so zu legalisieren wie es der Zweckbestimmung der Teilungserklärung entspricht und damit sozusagen das Gleichgewicht zwischen der überordnungsrechtlichen Seite und der wehgerechtlichen Seite herzustellen.

00:23:15: Ja Da sind wir sozusagen vom Quero Landen hin zum Stimmenrecht und bis hin zur illegalen Baugenehmigung oder fehlenden Baugenehmigungen.

00:23:26: Das haben wir jetzt alles durchgemacht,

00:23:28: für Eigenten was dabei genau Herr Finkel ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen bedanken antworten und für ihr zur Verfügung stehend.

00:23:40: Und ich hoffe natürlich, dass unsere Zuschauerinnen und unsere Zuschauern oder bzw.

00:23:45: unsere Zuhörerinnen und Zuhäurer muss man ja sagen

00:23:48: an der Stelle,

00:23:50: genau das sie auch bei uns geblieben sind und von daher sage jetzt einfach mal ganz lieben Dank!

00:23:58: Ja, ich danke auch.

00:23:59: Das war wie immer sehr angenehm und hat mir viel Spaß gemacht.

00:24:03: Wunderbar.

00:24:03: dann wiederholen wir das ganz schnell

00:24:05: gerne

00:24:07: Alles Liebe an Sie,

00:24:09: liebe

00:24:10: Zürerinnen, die Bezüge.

00:24:11: Bis bald!

00:24:13: Auf Wiedersehen!

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